Begleitetes Fahren BF17

Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer und Autofahrerinnen neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.

Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren – Das Begleitete Fahren ab 17 (kurz: BF17) macht es Fahranfängern und Fahranfängerinnen einfach. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen, wenn sie eine Begleitperson im Auto haben. Den (Karten-)Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zu Beginn des Alleinefahrens fühlen sich junge Menschen im Auto deutlich sicherer und routinierter.

Was ist BF17 – Begleitetes Fahren

Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Die Begleitpersonen müssen

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
  • dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
  • Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.

Der Führerschein mit 17 hat viele Fans

Im Jahr 2016 haben rund 336.500 Jugendliche ihre Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erworben. Über alle Fahrerlaubniserteilungen der Klasse B im Jahr 2016 hinweg machten etwa 36 % ihre Fahrerlaubnis mit 17, etwa 38 % erhielten den Führerschein zwischen 18 und 24 Jahren und knapp 23 % im Alter zwischen 25 und 44 Jahren (Quelle: KBA)

Im Jahr 2011 haben rund 37 % aller Fahrerlaubniserteilungen Klasse B an junge Menschen bis 17 Jahre stattgefunden. Zum Vergleich: 2011 waren „nur“ rund 5 % der Bevölkerung zwischen 15 und 19 Jahre alt (siehe DESTATIS).

Junge Leute, die BF17 gemacht haben und ein eigenes Fahrzeug versichern möchten, erhalten bei vielen Versicherungen einen deutlich günstigeren Beitragsfaktor als diejenigen ohne Begleiterfahrung. Einige Anbieter honorieren zudem gezielt die Dauer der Begleitphase.

Das Begleitete Fahren ab 17 wurde nach und nach in allen deutschen Bundesländern eingeführt. Als Vorreiter startete Niedersachsen am 30. April 2004 mit einem eigenen Modellversuch. Im Januar 2011 wurde das Begleitete Fahren dann in das sogenannte „Dauerrecht“ überführt und ist seitdem in ganz Deutschland gültig und möglich.

Um in Deutschland einen Führerschein zu erhalten, müssen Sie volljährig sein oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Doch geht das auch anders? FOCUS Online erklärt, in welchen Fällen Sie auch mit 16 Jahren einen Führerschein machen können.

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße führen will, der benötigt dafür einen Führerschein. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Klassen – abhängig davon, welches Fahrzeug Sie fahren. Für einen normalen Pkw reicht ein Führerschein der Klasse B aus, für größere Kraftfahrzeuge benötigen Sie einen Führerschein der Klassen C oder D.

Unter 18 ein Auto fahren

Grundsätzlich gilt: Um einen Führerschein für den Pkw zu bekommen, müssen Sie volljährig sein. Seit dem Jahr 2004 gibt es in Deutschland aber die Möglichkeit, diese Hürde zu umgehen. Hier greift das Programm „Begleitetes Fahren ab 17“. Dieses ermöglicht es Ihnen, schon unter 18 am Steuer zu sitzen: Ab 17 Jahren ist es erlaubt, selbst zu fahren. Voraussetzung ist, dass eine bestimmte Begleitperson im Fahrzeug anwesend ist.

Für diese Begleitperson gelten Vorgaben. Sie darf zum Beispiel im Auto nicht alkoholisiert sein. Außerdem beträgt das Mindestalter 30 Jahre. Wenn Sie als Begleitperson fungieren wollen, müssen Sie mindestens seit fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Führerschein der Klasse B besitzen; maximal drei Punkte in Flensburg sind erlaubt. Tipp: Für Begleitpersonen ist es sinnvoll, sich bei einer Fahrschule in das Thema einweisen zu lassen.

Die Fahrerlaubnis für den Führerschein unter 18

In diesem Fall legen Sie beim Führerschein unter 18 die gleichen Prüfungen praktischer und theoretischer Art ab, dennoch erhalten Sie keinen normalen Führerschein. Stattdessen wird Ihnen eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. In dieser ist der Name der Begleitperson verzeichnet. Da die Bescheinigung kein Foto beinhaltet, ist zusätzlich der Personalausweis mitzuführen. Wichtig: Drei Monate nach dem Beginn der Volljährigkeit verliert dieses Dokument seine Gültigkeit. Daher ist es ratsam, den echten Führerschein frühzeitig zu beantragen.

Vorbereitungen auf den Führerschein mit 16

Wer den Führerschein möglichst schnell erhalten möchte, der kann mit der theoretischen Ausbildung früh starten. Sie dürfen die theoretischen Kurse in der Fahrschule ab 16,5 Jahren besuchen. Schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist es Ihnen erlaubt, die praktischen Fahrkurse zu beginnen. Einen Monat vor dem Geburtstag legen Sie frühestens die praktische Prüfung ab.

Tipp: Manche Verkehrsübungsplätze erlauben ein Fahrtraining für 16-jährige, wenn eine Begleitperson im Auto anwesend ist. Hier können Sie praktische Erfahrungswerte sammeln, ohne für Fahrstunden Geld auszugeben.

Sonderregelung: So erhalten Sie den Führerschein vor dem Mindestalter

Um einen vorzeitigen Führerschein zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese entscheidet über eine Sondererlaubnis. Frühestens einzureichen ist ein solcher Antrag ein Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters. Faktoren, die eine Sondererlaubnis begünstigen, sind

  • eine Erkrankung der Eltern
  • ein langer Weg zum Ausbildungsplatz oder zur Schule.

Die Behörde prüft den jeweiligen Einzelfall – und gegebenenfalls bestehen bestimmte Auflagen, zum Beispiel, dass die Fahrerlaubnis nur für eine vorgegebene Strecke Gültigkeit besitzt. Vor der Ausstellung der Erlaubnis weisen Sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten und eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vor.

Quelle: bf17.de/focus

Pascal Brenneisen
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